NeonWilderness - 14. Jul, 14:44
Hm, wenn das Jugendamt weiterhin nicht auf die einseitige Aussetzung einer gemeinschaftlich getroffenen Vereinbarung reagiert, könnte man den Reaktionsdruck ggf. über eine sachliche, gut begründete Dienstaufsichtsbeschwerde → Jugendamt erhöhen. Zwar bleiben solche Beschwerden oft fruchtlos, aber sie dokumentiert auch, dass du für das offensichtliche Kontaktinteresse deiner Kinder kämpfst und dieses nicht leichtfertig aufgibst (was dann vielleicht als kafkaesker Vorwurf als nächstes kommt).