FrauDinktoc (Gast) - 1. Okt, 17:56
Herr Dr.-Ing. Jens S. Düsentrieb hatte zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Patentamt seinen Wolkenquirl nicht zur Begutachtung annehmen wollte; so ließ er das Gerät als Mahnmal auf dem Parkplatz der Behörde zurück.