Montag, 21. Juli 2025

AFT

Nun denn, eine "aufsuchende Familientherapie" wurde jetzt angesetzt, um die Kommunikation zwischen den Eltern wieder zu normalisieren. Eine Kommunikation, die an Schrödinger erinnert: Einerseits findet keine statt, andererseits seien die Kinder "durch die ständigen Streitereien zwischen den Eltern" hochgradig belastet. Bis dato hat mir das noch niemand erklären können, wie so etwas funktioniert.

Dann schauen wir uns das mal an. Man macht ja gerne Maßnahmen mit, die zumindest den Kontakt zwischen den Kindern und mir wieder herstellen könnten.

Mittwoch, 22. Januar 2025

...und vorbei

Es hat nicht sollen sein. Die Fernbeziehung ist vorbei, es gibt für mich keinen Platz in ihrem Leben, weder gefühlsmäßig, noch zeitlich, da es Druck und Zugzwang aufbaut.

Schade.

Dienstag, 19. November 2024

Verliebt

Und das in meinem Alter. Ich hatte das doch fast schon ad acta gelegt.

Und sie ebenfalls.

Donnerstag, 7. März 2024

Erste Märzwoche (Ein Jahr später)

Der begleitete Umgang fand bis September statt. Alle 14 Tage, jeweils eine Stunde an einem Freitag. Die Wirkung auf die Wiederannäherung der Kinder: Null.

Seit September 2023 dann keine regelmäßigen Termine mehr, die Umgangsbegleitung schrieb ans Gericht, dass die Kinder nicht wollen, es keinen weiteren Sinn mache. Ach was, wie das nur kommt?

Weihnachten 2023: Nur per richterlicher Anordnung konnte ich einen Termin am 26.12. bekommen, von 11 bis 19 Uhr, beide Kinder. Real sah es dann so aus, dass K3 "krank" war und mir ihre Krankheiten aufzählte, während sie konstant dabei ihre Mutter ansah. K2 ging mit Plätzchen verzieren (und aß sie sofort), danach Technikmuseum im Schnelldurchgang. Bereits um 16:15 h war er wieder bei sich zu Hause.

Regelmäßiger Umgang? Bei Gericht Ende Januar beantragt. Reaktion bis heute (7. März): Keine.

Dafür bin ich diese Woche zu einer Anwältin gewechselt. Das Erstgespräch dauerte bereits 2 Stunden, es wurden mir Punkte aufgezeigt, die offensichtlich von den beiden vorherigen Anwälten versäumt wurden, mir aber hinsichtlich der Zahldauer des Trennungsunterhaltes schaden könnten. Nebenbei leckte die neue Anwältin wohl Blut, als ich sie über die politische Orientierung der Noch-Gattin und deren Lebensgefährten (den es ja angeblich nicht mehr gäbe) aufklärte.

Jetzt heißt es abzuwarten, wie sie sich in den nächsten Wochen darstellt und welche Schritte sie ergreift. Erster Schritt war es, auch von meiner Seite aus einen Scheidungsantrag zu stellen, da sie die Gegenanwältin und deren Vorgehensweise kennt und mir sagte, diese ziehe gerne den Scheidungsantrag kurz vor Scheidung wieder zurück, um so die Trennungsdauer (und damit den höheren Trennungsunterhalt) zu verlängern.

Im Gegensatz zu meinen Anwälten zuvor kannte sie auch die Verfahrensbeauftragte (und deren mütterbevorzugende Reputation) und die vorhergehende Anwältin der Noch-Gattin und konnte sich bei jener auch nicht vorstellen, dass diese über den Kopf ihrer Mandantin hinweg entschieden habe. Auch schloss sie aus dem (ehemaligen) Wohnort des Lebensgefährten der Noch-Gattin auf den Grund, woher diese jetzt die neue Anwältin habe.

Montag, 6. März 2023

Erste Märzwoche

Es gibt auch gute Nachrichten.

Der erste begleitete Umgang mit meinen Kindern hat am 3.3. stattgefunden. Die "Begleitung" beschränkte sich auf die Zurverfügungstellung des mit Spiel- und Malsachen ausgestatteten Raumes innerhalb der Caritas.
Fazit: Die Zeit hat bereits Spuren hinterlassen. Während K2 doch betonte, dass es eine lange Zeit seit dem letzten Treffen war (aber auch aufgrund seines ADHS nach 20 Minuten schon wieder nach Hause zur Spielekonsole wollte), taute K3 erst nach einer halben Stunde auf.

Nun heißt es abwarten, wie es beim nächsten Termin in zwei Wochen aussieht. Wenn K3 Geburtstag hat.

Freitag, 17. Februar 2023

Februar '23

Kurze Zwischenmeldung: Nach Erörterungstermin bei Gericht wird es jetzt wohl 14tägig betreute Umgänge bei der Caritas geben. Einstündig. Heute um 16 Uhr wird der erste Termin sein. So hoffe ich.

Beim Erörterungstermin stach die gegnerische Anwältin übrigens damit hervor, dass sie für ihre Mandantin gerne ein Einzelgespräch bei der gemeinsamen(!) Elternberatung der Caritas gehabt hätte. Ebenso war sie der Meinung, man dürfe Kinder nicht zwingen, am Umgang teilzunehmen. Beides stieß beim Richter nicht unbedingt auf Wohlwollen. Nun denn.

Edit: Ich habe meine Kinder nicht gesehen. Laut Noch-Gattin wollten sie nicht kommen. Natürlich war es die Schuld der Kinder. Die Kleine sei auf einer Faschingsparty gewesen, wollte diese nicht verlassen und sei, nach einer 10minütigen Verlängerung der Anwesenheit auf der Party, ausgeflippt. Sie habe sie nach Hause bringen müssen. Der Mittlere habe in der Schule Probleme gehabt, sei die letzten Tage nicht in der Schule gewesen, in seiner WhatsApp-Klassengruppe sei gegen ihn gemobbt worden, die Noch-Gattin habe nun um Gespräche mit den Eltern gebeten. Was dieser Punkt mit dem Umgang zu tun hat, erschließt sich mir allerdings nicht.

Der Mitarbeiter der Caritas wird dies nun in eine E-Mail an den Richter packen und ihm schicken.

Montag, 2. Januar 2023

2023

So, bei der Jahreszahl wurde wieder ein Zähler hochgesetzt. 2023 also. Was mag es in diesem Jahr geben?

Hoffen wir mal auf eine gerechte Regelung des Umgangs mit meinen Kindern, das steht ja jetzt schon ziemlich lang aus. Laut gegnerischer Anwältin ja nur, da ich nie wollte. Man lernt immer noch dazu.

Hoffen wir auch auf eine schnelle Scheidung. Dass die Randbedingungen noch nicht ausgehandelt sind: drauf geschissen.

Hoffen wir mal darauf, dass das Karma ein Einsehen hat und die richtige Person anpinkelt. Dieses Jahr möchte ich nicht jene Person sein.

Hoffen wir auch mal darauf, jemanden Nettes kennenzulernen, vielleicht eine Dame, mit der ich die nächsten Jahrzehnte unbeschwert von Problemen verbringen kann.

Ich denke, das genügt erst mal an Wünschen.

Samstag, 12. November 2022

Nichts ist so beständig wie der Wechsel

Am letzten Tag des Oktobers rief ich meinen Anwalt an, um zu hören, ob es Fortschritte gab. Und die gab es.

Vorgeschichte:
Im August fingen wir an mit dem Versuch, den Umgang mit den Kindern nach einem Jahr wieder aufleben zu lassen. Unser Anschreiben an die Gegenanwältin enthielt, neben dem Umgangsvorschlag Freitag 18 bis Sonntag 16 Uhr, 14 tägig, auch das Angebot, in einer außergerichtlichen Scheidungsfolgevereinbarung die überschriebene Haushälfte zurückzukaufen. Die Rückantwort der Gegenanwältin war zuerst ein Zeitaufschub, um die Thematik mit ihrer Mandantin zu besprechen, gefolgt von einem Schreiben, in welchem aufgrund der langen umgangslosen Zeit (der Grund wurde dafür wohlweißlich nicht genannt)vorgeschlagen wurde, die Umgänge wöchentlich an Samstagen stattfinden zu lassen. Aufgrund bestehender Verpflichtungen boten wir nun an, die Umgänge im wöchentlichen Wechsel an Samstagen von 11:30 bis 19 Uhr (so war es in der Vergangenheit geregelt) und Sonntagen von 10 bis 19 Uhr stattfinden zu lassen.
In ihrer Rückantwort schrieb die Gegenanwältin, dass der Umgang entsprechend stattfinden könne, aber an Samstagen von 13 bis 19 Uhr und an Sonntagen der Folgewoche von 12 bis 18 Uhr. Das könne nach den Herbstferien (in denen ich am Wochenende Geburtstag hatte) ab 5. oder 6. November beginnen. Der Schriftwechsel zog sich von Ende August bis Anfang Oktober hin.

Montag also.
Ich rufe meinen Anwalt an, da das darauffolgende Wochenende das erste Umgangswochenende sein sollte. Er entschuldigt sich und teilt mir mit, dass er einen Brief der Gegenanwältin in der Vorwoche erhalten habe, aufgrund von anderen Terminen aber nicht dazugekommen sei, mir diesen zur Kenntnisnahme zu schicken. Inhalt: Die Gegenanwältin schreibt, das Mandat sei beendet, man möge sich direkt an die Noch-Gattin wenden.

Ich schicke also eine E-Mail an die Noch-Gattin, in der ich ankündige am Wochenende, wie in den Anwaltsbriefen vereinbart, die Kinder abzuholen. Gleichzeitig frage ich, ob es eine neue anwaltliche Vertretung gäbe. Ich erhalte keine Antwort.

Donnerstag schickt mir mein Anwalt ein gescanntes Fax, das er Mittwochabend erhalten hat. Es ist von der neuen Gegenanwältin (im Übrigen die dritte anwaltliche Vertretung der Noch-Gattin). In schärfsten Worten wird hierin geschrieben, dass ich

1) Den Unterhalt für K1 nicht mehr zahle seit September 2022. Man habe das Gerichtsurteil und damit einen Titel. Ich habe 1 Woche, um alles zu zahlen, sonst würde man zwangsvollstrecken.

2) Im Moment kein Umgangsangebot habe, das gültig sei. Das Angebot der vorherigen Anwältin sei nicht mit der Mandantin abgesprochen gewesen. Ich habe es abgelehnt, Umgang mit den Kindern haben zu wollen, da ich mit der schweren Behinderung von K2 nicht zurechtkäme. Auch wollten die Kinder keinen Umgang mit mir. Wenn überhaupt, dann gäbe es allerhöchstens begleiteten Umgang mit K3. Auch solle ich es nicht ins Kalkül ziehen, mich direkt an ihre Mandantin zu wenden, alles habe über die Rechtsanwälte zu laufen. Funfact: nicht einmal eine Woche später bekomme ich eine direkte E-Mail von der Noch-Gattin. Also gelten für sie diese Regeln wohl nicht.

3) Es vergessen kann, dass die Übertragung der Haushälfte rückgängig gemacht werden kann, schließlich sei ich der gewalttätige Part in dieser Ehe gewesen. Auch sehe ihre Mandantin derzeit keinerlei Veranlassung, die Immobilie aufzugeben. Bis zu einer Teilungsversteigerung würden noch Jahre ins Land gehen.

Nun, den Teil mit dem nicht gezahlten Unterhalt konnte ich ganz schnell durch Vorlage des E-Mailverkehrs zwischen mir und K1 widerlegen, in welchem ich nach Unterkunftsituation und Studiumsbeginn von K1 fragte (K1 studiert in den Niederlanden) und gleichzeitig, mit Verweis auf die Volljährigkeit, anbot, den Unterhalt direkt auf K1 Konto zu zahlen, sofern ich die Daten hätte. Es dauerte keine 2 Stunden, hatte ich die Kontodaten da. Der Mailverkehr nebst Nachweis des Dauerauftrags gingen an die neue Gegenanwältin. Das Schreiben meines Anwalts ließ den Hinweis erkennen, die Gegenanwältin möchte sich doch erst mal bei ihrer Mandantin versichern, dass die Dinge wirklich so wie dargestellt sind. Innerhalb des Tages, an dem er den Brief verschickte, erhielt er eine Antwort, in der es hieß, dass sich mittlerweile die Mandantin gemeldet habe und das Thema Unterhalt für K1 geklärt sei. K1 habe die Mandantin nicht darüber informiert, dass der Unterhalt direkt gezahlt würde (Schuldzuweisung an K1), sie sei überrascht gewesen, darüber nicht informiert gewesen zu sein (drei Monate lang? So lang hatte sie keinen Zahlungseingang mehr, so lange hat sie K1 nicht kontaktiert? Was ist denn das für eine Sorgepflicht?)

In den anderen Punkten sind wir also wieder auf Start angekommen. Diesmal werden wir aber den Umgang direkt vor Gericht einklagen, um weitere Verzögerungstaktiken der Noch-Gattin zu umgehen.

Nur falls Sie wissen wollen, womit ich mir so die Zeit vertreibe, neben der Arbeit.
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Medizinalrat Prof. Dr. von Pé

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