Dienstag, 19. November 2024

Verliebt

Und das in meinem Alter. Ich hatte das doch fast schon ad acta gelegt.

Und sie ebenfalls.

Donnerstag, 7. März 2024

Erste Märzwoche (Ein Jahr später)

Der begleitete Umgang fand bis September statt. Alle 14 Tage, jeweils eine Stunde an einem Freitag. Die Wirkung auf die Wiederannäherung der Kinder: Null.

Seit September 2023 dann keine regelmäßigen Termine mehr, die Umgangsbegleitung schrieb ans Gericht, dass die Kinder nicht wollen, es keinen weiteren Sinn mache. Ach was, wie das nur kommt?

Weihnachten 2023: Nur per richterlicher Anordnung konnte ich einen Termin am 26.12. bekommen, von 11 bis 19 Uhr, beide Kinder. Real sah es dann so aus, dass K3 "krank" war und mir ihre Krankheiten aufzählte, während sie konstant dabei ihre Mutter ansah. K2 ging mit Plätzchen verzieren (und aß sie sofort), danach Technikmuseum im Schnelldurchgang. Bereits um 16:15 h war er wieder bei sich zu Hause.

Regelmäßiger Umgang? Bei Gericht Ende Januar beantragt. Reaktion bis heute (7. März): Keine.

Dafür bin ich diese Woche zu einer Anwältin gewechselt. Das Erstgespräch dauerte bereits 2 Stunden, es wurden mir Punkte aufgezeigt, die offensichtlich von den beiden vorherigen Anwälten versäumt wurden, mir aber hinsichtlich der Zahldauer des Trennungsunterhaltes schaden könnten. Nebenbei leckte die neue Anwältin wohl Blut, als ich sie über die politische Orientierung der Noch-Gattin und deren Lebensgefährten (den es ja angeblich nicht mehr gäbe) aufklärte.

Jetzt heißt es abzuwarten, wie sie sich in den nächsten Wochen darstellt und welche Schritte sie ergreift. Erster Schritt war es, auch von meiner Seite aus einen Scheidungsantrag zu stellen, da sie die Gegenanwältin und deren Vorgehensweise kennt und mir sagte, diese ziehe gerne den Scheidungsantrag kurz vor Scheidung wieder zurück, um so die Trennungsdauer (und damit den höheren Trennungsunterhalt) zu verlängern.

Im Gegensatz zu meinen Anwälten zuvor kannte sie auch die Verfahrensbeauftragte (und deren mütterbevorzugende Reputation) und die vorhergehende Anwältin der Noch-Gattin und konnte sich bei jener auch nicht vorstellen, dass diese über den Kopf ihrer Mandantin hinweg entschieden habe. Auch schloss sie aus dem (ehemaligen) Wohnort des Lebensgefährten der Noch-Gattin auf den Grund, woher diese jetzt die neue Anwältin habe.

Montag, 6. März 2023

Erste Märzwoche

Es gibt auch gute Nachrichten.

Der erste begleitete Umgang mit meinen Kindern hat am 3.3. stattgefunden. Die "Begleitung" beschränkte sich auf die Zurverfügungstellung des mit Spiel- und Malsachen ausgestatteten Raumes innerhalb der Caritas.
Fazit: Die Zeit hat bereits Spuren hinterlassen. Während K2 doch betonte, dass es eine lange Zeit seit dem letzten Treffen war (aber auch aufgrund seines ADHS nach 20 Minuten schon wieder nach Hause zur Spielekonsole wollte), taute K3 erst nach einer halben Stunde auf.

Nun heißt es abwarten, wie es beim nächsten Termin in zwei Wochen aussieht. Wenn K3 Geburtstag hat.

Freitag, 17. Februar 2023

Februar '23

Kurze Zwischenmeldung: Nach Erörterungstermin bei Gericht wird es jetzt wohl 14tägig betreute Umgänge bei der Caritas geben. Einstündig. Heute um 16 Uhr wird der erste Termin sein. So hoffe ich.

Beim Erörterungstermin stach die gegnerische Anwältin übrigens damit hervor, dass sie für ihre Mandantin gerne ein Einzelgespräch bei der gemeinsamen(!) Elternberatung der Caritas gehabt hätte. Ebenso war sie der Meinung, man dürfe Kinder nicht zwingen, am Umgang teilzunehmen. Beides stieß beim Richter nicht unbedingt auf Wohlwollen. Nun denn.

Edit: Ich habe meine Kinder nicht gesehen. Laut Noch-Gattin wollten sie nicht kommen. Natürlich war es die Schuld der Kinder. Die Kleine sei auf einer Faschingsparty gewesen, wollte diese nicht verlassen und sei, nach einer 10minütigen Verlängerung der Anwesenheit auf der Party, ausgeflippt. Sie habe sie nach Hause bringen müssen. Der Mittlere habe in der Schule Probleme gehabt, sei die letzten Tage nicht in der Schule gewesen, in seiner WhatsApp-Klassengruppe sei gegen ihn gemobbt worden, die Noch-Gattin habe nun um Gespräche mit den Eltern gebeten. Was dieser Punkt mit dem Umgang zu tun hat, erschließt sich mir allerdings nicht.

Der Mitarbeiter der Caritas wird dies nun in eine E-Mail an den Richter packen und ihm schicken.

Montag, 2. Januar 2023

2023

So, bei der Jahreszahl wurde wieder ein Zähler hochgesetzt. 2023 also. Was mag es in diesem Jahr geben?

Hoffen wir mal auf eine gerechte Regelung des Umgangs mit meinen Kindern, das steht ja jetzt schon ziemlich lang aus. Laut gegnerischer Anwältin ja nur, da ich nie wollte. Man lernt immer noch dazu.

Hoffen wir auch auf eine schnelle Scheidung. Dass die Randbedingungen noch nicht ausgehandelt sind: drauf geschissen.

Hoffen wir mal darauf, dass das Karma ein Einsehen hat und die richtige Person anpinkelt. Dieses Jahr möchte ich nicht jene Person sein.

Hoffen wir auch mal darauf, jemanden Nettes kennenzulernen, vielleicht eine Dame, mit der ich die nächsten Jahrzehnte unbeschwert von Problemen verbringen kann.

Ich denke, das genügt erst mal an Wünschen.

Samstag, 12. November 2022

Nichts ist so beständig wie der Wechsel

Am letzten Tag des Oktobers rief ich meinen Anwalt an, um zu hören, ob es Fortschritte gab. Und die gab es.

Vorgeschichte:
Im August fingen wir an mit dem Versuch, den Umgang mit den Kindern nach einem Jahr wieder aufleben zu lassen. Unser Anschreiben an die Gegenanwältin enthielt, neben dem Umgangsvorschlag Freitag 18 bis Sonntag 16 Uhr, 14 tägig, auch das Angebot, in einer außergerichtlichen Scheidungsfolgevereinbarung die überschriebene Haushälfte zurückzukaufen. Die Rückantwort der Gegenanwältin war zuerst ein Zeitaufschub, um die Thematik mit ihrer Mandantin zu besprechen, gefolgt von einem Schreiben, in welchem aufgrund der langen umgangslosen Zeit (der Grund wurde dafür wohlweißlich nicht genannt)vorgeschlagen wurde, die Umgänge wöchentlich an Samstagen stattfinden zu lassen. Aufgrund bestehender Verpflichtungen boten wir nun an, die Umgänge im wöchentlichen Wechsel an Samstagen von 11:30 bis 19 Uhr (so war es in der Vergangenheit geregelt) und Sonntagen von 10 bis 19 Uhr stattfinden zu lassen.
In ihrer Rückantwort schrieb die Gegenanwältin, dass der Umgang entsprechend stattfinden könne, aber an Samstagen von 13 bis 19 Uhr und an Sonntagen der Folgewoche von 12 bis 18 Uhr. Das könne nach den Herbstferien (in denen ich am Wochenende Geburtstag hatte) ab 5. oder 6. November beginnen. Der Schriftwechsel zog sich von Ende August bis Anfang Oktober hin.

Montag also.
Ich rufe meinen Anwalt an, da das darauffolgende Wochenende das erste Umgangswochenende sein sollte. Er entschuldigt sich und teilt mir mit, dass er einen Brief der Gegenanwältin in der Vorwoche erhalten habe, aufgrund von anderen Terminen aber nicht dazugekommen sei, mir diesen zur Kenntnisnahme zu schicken. Inhalt: Die Gegenanwältin schreibt, das Mandat sei beendet, man möge sich direkt an die Noch-Gattin wenden.

Ich schicke also eine E-Mail an die Noch-Gattin, in der ich ankündige am Wochenende, wie in den Anwaltsbriefen vereinbart, die Kinder abzuholen. Gleichzeitig frage ich, ob es eine neue anwaltliche Vertretung gäbe. Ich erhalte keine Antwort.

Donnerstag schickt mir mein Anwalt ein gescanntes Fax, das er Mittwochabend erhalten hat. Es ist von der neuen Gegenanwältin (im Übrigen die dritte anwaltliche Vertretung der Noch-Gattin). In schärfsten Worten wird hierin geschrieben, dass ich

1) Den Unterhalt für K1 nicht mehr zahle seit September 2022. Man habe das Gerichtsurteil und damit einen Titel. Ich habe 1 Woche, um alles zu zahlen, sonst würde man zwangsvollstrecken.

2) Im Moment kein Umgangsangebot habe, das gültig sei. Das Angebot der vorherigen Anwältin sei nicht mit der Mandantin abgesprochen gewesen. Ich habe es abgelehnt, Umgang mit den Kindern haben zu wollen, da ich mit der schweren Behinderung von K2 nicht zurechtkäme. Auch wollten die Kinder keinen Umgang mit mir. Wenn überhaupt, dann gäbe es allerhöchstens begleiteten Umgang mit K3. Auch solle ich es nicht ins Kalkül ziehen, mich direkt an ihre Mandantin zu wenden, alles habe über die Rechtsanwälte zu laufen. Funfact: nicht einmal eine Woche später bekomme ich eine direkte E-Mail von der Noch-Gattin. Also gelten für sie diese Regeln wohl nicht.

3) Es vergessen kann, dass die Übertragung der Haushälfte rückgängig gemacht werden kann, schließlich sei ich der gewalttätige Part in dieser Ehe gewesen. Auch sehe ihre Mandantin derzeit keinerlei Veranlassung, die Immobilie aufzugeben. Bis zu einer Teilungsversteigerung würden noch Jahre ins Land gehen.

Nun, den Teil mit dem nicht gezahlten Unterhalt konnte ich ganz schnell durch Vorlage des E-Mailverkehrs zwischen mir und K1 widerlegen, in welchem ich nach Unterkunftsituation und Studiumsbeginn von K1 fragte (K1 studiert in den Niederlanden) und gleichzeitig, mit Verweis auf die Volljährigkeit, anbot, den Unterhalt direkt auf K1 Konto zu zahlen, sofern ich die Daten hätte. Es dauerte keine 2 Stunden, hatte ich die Kontodaten da. Der Mailverkehr nebst Nachweis des Dauerauftrags gingen an die neue Gegenanwältin. Das Schreiben meines Anwalts ließ den Hinweis erkennen, die Gegenanwältin möchte sich doch erst mal bei ihrer Mandantin versichern, dass die Dinge wirklich so wie dargestellt sind. Innerhalb des Tages, an dem er den Brief verschickte, erhielt er eine Antwort, in der es hieß, dass sich mittlerweile die Mandantin gemeldet habe und das Thema Unterhalt für K1 geklärt sei. K1 habe die Mandantin nicht darüber informiert, dass der Unterhalt direkt gezahlt würde (Schuldzuweisung an K1), sie sei überrascht gewesen, darüber nicht informiert gewesen zu sein (drei Monate lang? So lang hatte sie keinen Zahlungseingang mehr, so lange hat sie K1 nicht kontaktiert? Was ist denn das für eine Sorgepflicht?)

In den anderen Punkten sind wir also wieder auf Start angekommen. Diesmal werden wir aber den Umgang direkt vor Gericht einklagen, um weitere Verzögerungstaktiken der Noch-Gattin zu umgehen.

Nur falls Sie wissen wollen, womit ich mir so die Zeit vertreibe, neben der Arbeit.

Donnerstag, 19. Mai 2022

Verhandlungen

Nach diversen weiteren Versuchen, den Umgang mit meinen Kindern zu bekommen, und den entsprechenden Entschuldigungen, weshalb es nicht geht, hat die Noch-Gattin nach einer dieser Emails eine eigene geschickt und die Familienhilfe mit einkopiert. Es müsse das doch nun einmal geregelt werden, so ginge es ja nicht weiter. (Ich interpretiere da ein "schau, ich bin diejenige, die die Initiative ergreift" hinein). Sie habe ja im Februar eine Mail geschickt, die ich nicht beantwortet habe. (Zu meiner Verteidigung: sie schrieb einen Satz in einer ihrer Antwortmails, in der sie mir erklärte, weshalb ich die Kinder nicht holen könne, und fragte nach einem Ersatztermin. Ich hatte da aufgrund der vorhergegangenen, ergebnislosen Mails bereits wieder die Lust verloren, weiteren Mailkontakt zu führen)

Ihre Position stellt sich so dar, dass ich die Kinder wöchentlich am Samstag zum Umgang abholen solle, und zwar in der Zeit zwischen 14 und 19 Uhr. Ausnahmen gebe es, wenn die Kinder entweder eine Geburtstagseinladung an jenem Samstag hätten, oder wenn sie krank seien. Ebenso solle ich ihr jedesmal mitteilen, was meine Pläne seien, damit sie die Kinder entsprechend ausstatten kann.

Die von ihr vorgeschlagenen Zeiten für das Onlinemeeting überschnitten sich natürlich mit meinen dienstlichen Terminen. Also schlug ich ihr andere Termine vor, die zwar auch innerhalb meiner Arbeitszeit lagen, aber zeitlich nicht zu weltfremd.
Diese passten ihr alle nicht.
Mehr noch, einer ihrer Zeitvorschläge überschnitt sich dann mit einer Mitteilung aus einer weiteren Mail, worin sie schrieb, dass genau zu jenem Zeitpunkt ein Termin in der Schule von K2 stattgefunden hatte bezüglich der Diagnose LRS. Meinen Nachforschungen zufolge hatte sie den Termin in der Schule bereits vereinbart, bevor sie mir ihre Termine für das Onlinemeeting schickte. Nun gut.

Am 18.5. war es dann soweit. Ein Termin konnte vereinbart werden für morgens 9 Uhr. Ihre Position war die wöchentliche Abholung zwischen 14 und 19 Uhr am Samstag, mein schriftlicher Gegenvorschlag ein zweiwöchentlicher Umgang von 14 Uhr Samstag bis 14 Uhr Sonntag. Den lehnte sie schriftlich ab.

Das Meeting begann dann mit zweifacher Frage ihrerseits, weshalb ich nicht die Kamera einschalte? Meine zweifache Antwort, dass ich keine Kamera anschalte, da es mit dem Meeting nichts zu tun hat, befriedigte sie nicht und ließ lediglich sie ihre Kamera ausschalten.
Im Gespräch selbst kamen dann noch zwei weitere Punkte auf die Tagesordnung, die vorher nicht vereinbart waren, aber dazu später.

Die Vorschläge wurden ausgetauscht wie vorab beschrieben. Meine Argumentation, dass ich an Samstagen Regeltermine habe, die ich nicht verlegen kann und daher den vierzehntägigen Umgang bevorzuge, wurden abgeschmettert. Offensichtlich zählen meine Bedürfnisse nicht. Eine Alternative meinerseits war der Vorschlag, die Umgänge am Sonntag stattfinden zu lassen, aber auch das wurde mit der Begründung abgelehnt, dass K2 am Montag um 5 aufstehen müsse, um in die Schule zu gehen. Und er am Sonntag nicht ins Bett zu bekommen sei.
Vielmehr kam der Gegenvorschlag, mindestens(!) vier Wochen den Umgang zwischen 14 und 19 Uhr durchzuführen, dann, wenn es gut liefe, auf zweiwöchentliche Rhythmen von 14 bis 19 Uhr zu wechseln (ich sehe da keine Verbesserung, aber ich bin ja auch nur Ingenieur) und vielleicht dann auch mal die Übernachtung anzugehen. Die Anzahl der "vielleichts" und "wenn es gut läuft" sind mir da einfach zu viele, auch liegt die Interpretation immer auf Seiten der Noch-Gattin, ich sehe voraus: lasse ich mich auf den Handel ein, wird es zu keiner Verbesserung der Situation führen.

Somit bestand ich auf meiner Forderung, sie auf ihrer, und es wurde keine Übereinkunft getroffen.

Als zweiten Punkt wurde die diagnostizierte LRS angesprochen. Nach Autismus und ADHS die dritte Diagnose für K2. Laut der Gattin gibt es für K2 einen Notenschutz, der aber erst bei der Schule beantragt werden muss. Sie würde den Antrag ausfüllen, ich hätte ihn zu unterschreiben. Es gäbe eine Therapie, die nur in Teilen vom Jugendamt bezahlt würde, den Rest hätten die Eltern beizusteuern. Es wurde weder die Höhe der Zuzahlung genannt, noch, dass sie dann voraussichtlich keine Zahlungen leisten kann. Aber sei es drum.

Der dritte Punkt betraf dann das Mobbing von K2 in der Schule. Von anderen Schülern wird er mit dem N-Wort und als behindert bezeichnet. Als er per Handy die Mitschüler filmte, die ihn mobbten, bekam er einen Rüffel, da das nicht erlaubt sei. Diese Woche Montag muss er wohl physisch attackiert worden sein, jedenfalls eskaliert die Situation. Mein Vorschlag in dieser Sache war, in der Schule eine Besprechung unter Teilnahme der Eltern der Aggressoren einzuberufen und dann das Ganze mit ihnen auszudiskutieren. Macht man heute ja so.

Jetzt warte ich auf Terminvorschläge seitens der Schule.

Kleine Randbemerkung:
Im Laufe der Konferenz verdrehte die Noch-Gattin wieder die Tatsachen zu ihren Gunsten, ich schritt verbal ein. Es wurde von ihr behauptet, ich hätte, nachdem K2 im August nicht mehr mitgehen wollte, die Kinder nicht mehr sehen wollen. Dem widersprach ich. Ich hoffe, die FH hat das mitbekommen.

Desweiteren hat die FH der Noch-Gattin auch versucht beizubringen, was ich meinte, als ich sagte, ich würde gerne früher informiert werden, wenn wichtige Dinge anliegen, die Kinder betreffend. Es kann nicht sein, dass die Noch-Gattin Mitte April eine Diagnose bei K2 durchführen lässt und mich Mitte Mai zum ersten Mal durch Vorlage des Arztbriefes darüber informiert. Laut Noch-Gattin "habe sie nicht die Zeit, sich hinzusetzen und mich zu informieren. Außerdem hätte sie es mir ja sagen können, hätten wir besseren Kontakt". Schuld liegt also wieder bei mir.
Leider bin ich immer noch nicht spontan genug, solche Vorlagen zu nutzen (kommt mir erst jetzt in den Sinn), um nachzufragen, wie es denn mit der Einigung bezüglich des Hauses aussieht, oder mit den persönlichen Dingen, die mir noch fehlen? Beides habe ich seit Februar 2022 in zweiwöchentlichen Mails regelmäßig angefragt und außer jeweils einer nichtssagenden Antwort am Anfang (kümmere mich, wenn ich Zeit habe) nie wieder eine Antwort bekommen.

Samstag, 25. Dezember 2021

Lasset die Kindlein zu mir kommen...

Wie ich bereits hier im letzten Absatz andeutete, gestand mir die Noch-Gattin in einer Antwort auf meine E-Mail vom 19. November mit Datum vom 24. November zu, zwei meiner drei Kinder am 24. Dezember, also einen Monat später, zwischen 11:30 Uhr und 16:00 Uhr zu sehen. Das ist mehr als nichts, dachte ich. Aber mit dem Denken hapert es ja auch manchmal.

Es kam also der 24. Dezember.
Just bevor ich das Haus verließ (ich benötige etwa 30 Minuten, um mein eigenes Haus, in dem die Noch-Gattin mit den Kindern lebt, zu erreichen) überprüfte ich noch die Anwesenheit der Personen dort. Es waren wohl alle vor Ort. 30 Minuten später erreiche ich das Haus. Das Auto steht nicht vor der Garage, aber in der Küche brennt an der Dunstabzugshaube Licht. Ich stelle also den Rekorder meines Handys an und gehe zur Tür. Ich klingle. Die Hunde kommen bellend bis an die Haustür gelaufen, weiter passiert nichts. Ich kann hinter dem Milchglas zwar schemenhaft eine Bewegung wahrnehmen, schreibe dies aber den Hunden zu.

Ein paar Minuten später klingle ich erneut. Jetzt ist das Hundegebell leiser, offensichtlich ist die Tür zum Windfang geschlossen. Wieder wird mir nicht geöffnet. Als nichts passiert, verlasse ich das Haus, sehe aber, dass inzwischen die Lichter der Dunstabzugshaube ausgeschaltet sind. Ein kurzer Check des Haus-WLANs zeigt mir, dass Kind 1 im WLAN eingebucht ist.

Ich vermerke das in der laufenden Sprachaufnahme, warte noch einige Minuten im Auto und fahre dann heim. Es ist 11:47 Uhr, als ich losfahre.

Gegen 14:30 Uhr sind übrigens alle wieder im Haus zurück.

Ich werde dies, zusammen mit den anderen missglückten Kontakt- und Abholversuchen, jetzt mal sammeln und meinem Anwalt übergeben. Eigentlich wollte ich keine gerichtliche Entscheidung über den Umgang aufs Tapet bringen, da dies meinen autistischen Sohn eher dazu bringt, mich gar nicht mehr sehen zu wollen, aber es muss wohl so sein.
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