zu punkt zwei: aufgrund meiner segensreichen tätigkeit bei einem unfallversicherungsträger, der wege von und zur arbeit auch versichert, muss ich ihnen leider mitteilen, dass es sich beim besuch einer prostituierten am weg von oder zur arbeit leider eindeutig um einen sogenannten abweg handelt.
herr pe, wenn ich es mir so überlege, es sind eigentlich die von ihnen als öffentliche verkehrsmittel titulierten damen am arbeitsweg. für die müsste ihre obige annahme jedenfalls zutreffen!
Werte la-mamma! Außerdem ist man(n) doch auch geschützt, wenns um die Erfüllung lebensnotwendiger Tätigkeiten geht ;)))) was ich mich erinner und solangs ned zu mehr als 4 Nachzuchten führt, oda so ähnlich ;))))
frau sternenstaub erinnern sich sicher frischer, aber warum in aller welt, sind vier kinder eine grenze für irgendwas? das muss ich verdrängt haben. oder hab ich deshalb nur zwei?
Herr Spiegelei, kommt eine Rechtsschutzversicherung auch für Internetlinks auf?
Schäden bei Kauf/Betrug im Internet oder beim Onlinebanking sind durchaus mitversichert.
Ob allerdings Linksverkehr mit leichten Damen auf Abwegen mit eingeschlossen ist, vermag ich nicht zu sagen. ;-)
Herr Phil 37
Herr Orinoko 22
Herr Whitelakeknight 20
Herr Gpunkt 17
Frau Jay 14
Herr Swiss 13
Frau Utele 12
Herr Multe 9
Herr Wilderkaiser 8
Herr Scheibster 3
Frau _mo 1
Praxisanschrift
Ist ja klar. Es gibt immer wieder Beschwerdefälle in der Praxis. Diejenigen, die überlebten. Die dürfen sich dann schriftlich auslassen, und zwar an pathologe Kringel-A gmail Fliegenschiss com. Wer mir Werbung schickt, bekommt allerdings eine kostenfreie Vasektomie ohne Betäubung mittels eines stumpfen Eierlöffels.
Obgleich
Nicht wahr?
Herr Spiegelei, kommt eine Rechtsschutzversicherung auch für Internetlinks auf? Oder muss ich Schäden mit tränenbenetztem Gesicht einfach akzeptieren?
Schäden bei Kauf/Betrug im Internet oder beim Onlinebanking sind durchaus mitversichert.
Ob allerdings Linksverkehr mit leichten Damen auf Abwegen mit eingeschlossen ist, vermag ich nicht zu sagen. ;-)