Lasset die Kindlein zu mir kommen...
Wie ich bereits hier im letzten Absatz andeutete, gestand mir die Noch-Gattin in einer Antwort auf meine E-Mail vom 19. November mit Datum vom 24. November zu, zwei meiner drei Kinder am 24. Dezember, also einen Monat später, zwischen 11:30 Uhr und 16:00 Uhr zu sehen. Das ist mehr als nichts, dachte ich. Aber mit dem Denken hapert es ja auch manchmal.
Es kam also der 24. Dezember.
Just bevor ich das Haus verließ (ich benötige etwa 30 Minuten, um mein eigenes Haus, in dem die Noch-Gattin mit den Kindern lebt, zu erreichen) überprüfte ich noch die Anwesenheit der Personen dort. Es waren wohl alle vor Ort. 30 Minuten später erreiche ich das Haus. Das Auto steht nicht vor der Garage, aber in der Küche brennt an der Dunstabzugshaube Licht. Ich stelle also den Rekorder meines Handys an und gehe zur Tür. Ich klingle. Die Hunde kommen bellend bis an die Haustür gelaufen, weiter passiert nichts. Ich kann hinter dem Milchglas zwar schemenhaft eine Bewegung wahrnehmen, schreibe dies aber den Hunden zu.
Ein paar Minuten später klingle ich erneut. Jetzt ist das Hundegebell leiser, offensichtlich ist die Tür zum Windfang geschlossen. Wieder wird mir nicht geöffnet. Als nichts passiert, verlasse ich das Haus, sehe aber, dass inzwischen die Lichter der Dunstabzugshaube ausgeschaltet sind. Ein kurzer Check des Haus-WLANs zeigt mir, dass Kind 1 im WLAN eingebucht ist.
Ich vermerke das in der laufenden Sprachaufnahme, warte noch einige Minuten im Auto und fahre dann heim. Es ist 11:47 Uhr, als ich losfahre.
Gegen 14:30 Uhr sind übrigens alle wieder im Haus zurück.
Ich werde dies, zusammen mit den anderen missglückten Kontakt- und Abholversuchen, jetzt mal sammeln und meinem Anwalt übergeben. Eigentlich wollte ich keine gerichtliche Entscheidung über den Umgang aufs Tapet bringen, da dies meinen autistischen Sohn eher dazu bringt, mich gar nicht mehr sehen zu wollen, aber es muss wohl so sein.
Es kam also der 24. Dezember.
Just bevor ich das Haus verließ (ich benötige etwa 30 Minuten, um mein eigenes Haus, in dem die Noch-Gattin mit den Kindern lebt, zu erreichen) überprüfte ich noch die Anwesenheit der Personen dort. Es waren wohl alle vor Ort. 30 Minuten später erreiche ich das Haus. Das Auto steht nicht vor der Garage, aber in der Küche brennt an der Dunstabzugshaube Licht. Ich stelle also den Rekorder meines Handys an und gehe zur Tür. Ich klingle. Die Hunde kommen bellend bis an die Haustür gelaufen, weiter passiert nichts. Ich kann hinter dem Milchglas zwar schemenhaft eine Bewegung wahrnehmen, schreibe dies aber den Hunden zu.
Ein paar Minuten später klingle ich erneut. Jetzt ist das Hundegebell leiser, offensichtlich ist die Tür zum Windfang geschlossen. Wieder wird mir nicht geöffnet. Als nichts passiert, verlasse ich das Haus, sehe aber, dass inzwischen die Lichter der Dunstabzugshaube ausgeschaltet sind. Ein kurzer Check des Haus-WLANs zeigt mir, dass Kind 1 im WLAN eingebucht ist.
Ich vermerke das in der laufenden Sprachaufnahme, warte noch einige Minuten im Auto und fahre dann heim. Es ist 11:47 Uhr, als ich losfahre.
Gegen 14:30 Uhr sind übrigens alle wieder im Haus zurück.
Ich werde dies, zusammen mit den anderen missglückten Kontakt- und Abholversuchen, jetzt mal sammeln und meinem Anwalt übergeben. Eigentlich wollte ich keine gerichtliche Entscheidung über den Umgang aufs Tapet bringen, da dies meinen autistischen Sohn eher dazu bringt, mich gar nicht mehr sehen zu wollen, aber es muss wohl so sein.
pathologe - 25. Dez, 15:59
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