Nichts ist so beständig wie der Wechsel
Am letzten Tag des Oktobers rief ich meinen Anwalt an, um zu hören, ob es Fortschritte gab. Und die gab es.
Vorgeschichte:
Im August fingen wir an mit dem Versuch, den Umgang mit den Kindern nach einem Jahr wieder aufleben zu lassen. Unser Anschreiben an die Gegenanwältin enthielt, neben dem Umgangsvorschlag Freitag 18 bis Sonntag 16 Uhr, 14 tägig, auch das Angebot, in einer außergerichtlichen Scheidungsfolgevereinbarung die überschriebene Haushälfte zurückzukaufen. Die Rückantwort der Gegenanwältin war zuerst ein Zeitaufschub, um die Thematik mit ihrer Mandantin zu besprechen, gefolgt von einem Schreiben, in welchem aufgrund der langen umgangslosen Zeit (der Grund wurde dafür wohlweißlich nicht genannt)vorgeschlagen wurde, die Umgänge wöchentlich an Samstagen stattfinden zu lassen. Aufgrund bestehender Verpflichtungen boten wir nun an, die Umgänge im wöchentlichen Wechsel an Samstagen von 11:30 bis 19 Uhr (so war es in der Vergangenheit geregelt) und Sonntagen von 10 bis 19 Uhr stattfinden zu lassen.
In ihrer Rückantwort schrieb die Gegenanwältin, dass der Umgang entsprechend stattfinden könne, aber an Samstagen von 13 bis 19 Uhr und an Sonntagen der Folgewoche von 12 bis 18 Uhr. Das könne nach den Herbstferien (in denen ich am Wochenende Geburtstag hatte) ab 5. oder 6. November beginnen. Der Schriftwechsel zog sich von Ende August bis Anfang Oktober hin.
Montag also.
Ich rufe meinen Anwalt an, da das darauffolgende Wochenende das erste Umgangswochenende sein sollte. Er entschuldigt sich und teilt mir mit, dass er einen Brief der Gegenanwältin in der Vorwoche erhalten habe, aufgrund von anderen Terminen aber nicht dazugekommen sei, mir diesen zur Kenntnisnahme zu schicken. Inhalt: Die Gegenanwältin schreibt, das Mandat sei beendet, man möge sich direkt an die Noch-Gattin wenden.
Ich schicke also eine E-Mail an die Noch-Gattin, in der ich ankündige am Wochenende, wie in den Anwaltsbriefen vereinbart, die Kinder abzuholen. Gleichzeitig frage ich, ob es eine neue anwaltliche Vertretung gäbe. Ich erhalte keine Antwort.
Donnerstag schickt mir mein Anwalt ein gescanntes Fax, das er Mittwochabend erhalten hat. Es ist von der neuen Gegenanwältin (im Übrigen die dritte anwaltliche Vertretung der Noch-Gattin). In schärfsten Worten wird hierin geschrieben, dass ich
1) Den Unterhalt für K1 nicht mehr zahle seit September 2022. Man habe das Gerichtsurteil und damit einen Titel. Ich habe 1 Woche, um alles zu zahlen, sonst würde man zwangsvollstrecken.
2) Im Moment kein Umgangsangebot habe, das gültig sei. Das Angebot der vorherigen Anwältin sei nicht mit der Mandantin abgesprochen gewesen. Ich habe es abgelehnt, Umgang mit den Kindern haben zu wollen, da ich mit der schweren Behinderung von K2 nicht zurechtkäme. Auch wollten die Kinder keinen Umgang mit mir. Wenn überhaupt, dann gäbe es allerhöchstens begleiteten Umgang mit K3. Auch solle ich es nicht ins Kalkül ziehen, mich direkt an ihre Mandantin zu wenden, alles habe über die Rechtsanwälte zu laufen. Funfact: nicht einmal eine Woche später bekomme ich eine direkte E-Mail von der Noch-Gattin. Also gelten für sie diese Regeln wohl nicht.
3) Es vergessen kann, dass die Übertragung der Haushälfte rückgängig gemacht werden kann, schließlich sei ich der gewalttätige Part in dieser Ehe gewesen. Auch sehe ihre Mandantin derzeit keinerlei Veranlassung, die Immobilie aufzugeben. Bis zu einer Teilungsversteigerung würden noch Jahre ins Land gehen.
Nun, den Teil mit dem nicht gezahlten Unterhalt konnte ich ganz schnell durch Vorlage des E-Mailverkehrs zwischen mir und K1 widerlegen, in welchem ich nach Unterkunftsituation und Studiumsbeginn von K1 fragte (K1 studiert in den Niederlanden) und gleichzeitig, mit Verweis auf die Volljährigkeit, anbot, den Unterhalt direkt auf K1 Konto zu zahlen, sofern ich die Daten hätte. Es dauerte keine 2 Stunden, hatte ich die Kontodaten da. Der Mailverkehr nebst Nachweis des Dauerauftrags gingen an die neue Gegenanwältin. Das Schreiben meines Anwalts ließ den Hinweis erkennen, die Gegenanwältin möchte sich doch erst mal bei ihrer Mandantin versichern, dass die Dinge wirklich so wie dargestellt sind. Innerhalb des Tages, an dem er den Brief verschickte, erhielt er eine Antwort, in der es hieß, dass sich mittlerweile die Mandantin gemeldet habe und das Thema Unterhalt für K1 geklärt sei. K1 habe die Mandantin nicht darüber informiert, dass der Unterhalt direkt gezahlt würde (Schuldzuweisung an K1), sie sei überrascht gewesen, darüber nicht informiert gewesen zu sein (drei Monate lang? So lang hatte sie keinen Zahlungseingang mehr, so lange hat sie K1 nicht kontaktiert? Was ist denn das für eine Sorgepflicht?)
In den anderen Punkten sind wir also wieder auf Start angekommen. Diesmal werden wir aber den Umgang direkt vor Gericht einklagen, um weitere Verzögerungstaktiken der Noch-Gattin zu umgehen.
Nur falls Sie wissen wollen, womit ich mir so die Zeit vertreibe, neben der Arbeit.
Vorgeschichte:
Im August fingen wir an mit dem Versuch, den Umgang mit den Kindern nach einem Jahr wieder aufleben zu lassen. Unser Anschreiben an die Gegenanwältin enthielt, neben dem Umgangsvorschlag Freitag 18 bis Sonntag 16 Uhr, 14 tägig, auch das Angebot, in einer außergerichtlichen Scheidungsfolgevereinbarung die überschriebene Haushälfte zurückzukaufen. Die Rückantwort der Gegenanwältin war zuerst ein Zeitaufschub, um die Thematik mit ihrer Mandantin zu besprechen, gefolgt von einem Schreiben, in welchem aufgrund der langen umgangslosen Zeit (der Grund wurde dafür wohlweißlich nicht genannt)vorgeschlagen wurde, die Umgänge wöchentlich an Samstagen stattfinden zu lassen. Aufgrund bestehender Verpflichtungen boten wir nun an, die Umgänge im wöchentlichen Wechsel an Samstagen von 11:30 bis 19 Uhr (so war es in der Vergangenheit geregelt) und Sonntagen von 10 bis 19 Uhr stattfinden zu lassen.
In ihrer Rückantwort schrieb die Gegenanwältin, dass der Umgang entsprechend stattfinden könne, aber an Samstagen von 13 bis 19 Uhr und an Sonntagen der Folgewoche von 12 bis 18 Uhr. Das könne nach den Herbstferien (in denen ich am Wochenende Geburtstag hatte) ab 5. oder 6. November beginnen. Der Schriftwechsel zog sich von Ende August bis Anfang Oktober hin.
Montag also.
Ich rufe meinen Anwalt an, da das darauffolgende Wochenende das erste Umgangswochenende sein sollte. Er entschuldigt sich und teilt mir mit, dass er einen Brief der Gegenanwältin in der Vorwoche erhalten habe, aufgrund von anderen Terminen aber nicht dazugekommen sei, mir diesen zur Kenntnisnahme zu schicken. Inhalt: Die Gegenanwältin schreibt, das Mandat sei beendet, man möge sich direkt an die Noch-Gattin wenden.
Ich schicke also eine E-Mail an die Noch-Gattin, in der ich ankündige am Wochenende, wie in den Anwaltsbriefen vereinbart, die Kinder abzuholen. Gleichzeitig frage ich, ob es eine neue anwaltliche Vertretung gäbe. Ich erhalte keine Antwort.
Donnerstag schickt mir mein Anwalt ein gescanntes Fax, das er Mittwochabend erhalten hat. Es ist von der neuen Gegenanwältin (im Übrigen die dritte anwaltliche Vertretung der Noch-Gattin). In schärfsten Worten wird hierin geschrieben, dass ich
1) Den Unterhalt für K1 nicht mehr zahle seit September 2022. Man habe das Gerichtsurteil und damit einen Titel. Ich habe 1 Woche, um alles zu zahlen, sonst würde man zwangsvollstrecken.
2) Im Moment kein Umgangsangebot habe, das gültig sei. Das Angebot der vorherigen Anwältin sei nicht mit der Mandantin abgesprochen gewesen. Ich habe es abgelehnt, Umgang mit den Kindern haben zu wollen, da ich mit der schweren Behinderung von K2 nicht zurechtkäme. Auch wollten die Kinder keinen Umgang mit mir. Wenn überhaupt, dann gäbe es allerhöchstens begleiteten Umgang mit K3. Auch solle ich es nicht ins Kalkül ziehen, mich direkt an ihre Mandantin zu wenden, alles habe über die Rechtsanwälte zu laufen. Funfact: nicht einmal eine Woche später bekomme ich eine direkte E-Mail von der Noch-Gattin. Also gelten für sie diese Regeln wohl nicht.
3) Es vergessen kann, dass die Übertragung der Haushälfte rückgängig gemacht werden kann, schließlich sei ich der gewalttätige Part in dieser Ehe gewesen. Auch sehe ihre Mandantin derzeit keinerlei Veranlassung, die Immobilie aufzugeben. Bis zu einer Teilungsversteigerung würden noch Jahre ins Land gehen.
Nun, den Teil mit dem nicht gezahlten Unterhalt konnte ich ganz schnell durch Vorlage des E-Mailverkehrs zwischen mir und K1 widerlegen, in welchem ich nach Unterkunftsituation und Studiumsbeginn von K1 fragte (K1 studiert in den Niederlanden) und gleichzeitig, mit Verweis auf die Volljährigkeit, anbot, den Unterhalt direkt auf K1 Konto zu zahlen, sofern ich die Daten hätte. Es dauerte keine 2 Stunden, hatte ich die Kontodaten da. Der Mailverkehr nebst Nachweis des Dauerauftrags gingen an die neue Gegenanwältin. Das Schreiben meines Anwalts ließ den Hinweis erkennen, die Gegenanwältin möchte sich doch erst mal bei ihrer Mandantin versichern, dass die Dinge wirklich so wie dargestellt sind. Innerhalb des Tages, an dem er den Brief verschickte, erhielt er eine Antwort, in der es hieß, dass sich mittlerweile die Mandantin gemeldet habe und das Thema Unterhalt für K1 geklärt sei. K1 habe die Mandantin nicht darüber informiert, dass der Unterhalt direkt gezahlt würde (Schuldzuweisung an K1), sie sei überrascht gewesen, darüber nicht informiert gewesen zu sein (drei Monate lang? So lang hatte sie keinen Zahlungseingang mehr, so lange hat sie K1 nicht kontaktiert? Was ist denn das für eine Sorgepflicht?)
In den anderen Punkten sind wir also wieder auf Start angekommen. Diesmal werden wir aber den Umgang direkt vor Gericht einklagen, um weitere Verzögerungstaktiken der Noch-Gattin zu umgehen.
Nur falls Sie wissen wollen, womit ich mir so die Zeit vertreibe, neben der Arbeit.
pathologe - 12. Nov, 15:58
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